Der Umstieg auf Erneuerbare Energien wird im Rahmen der Energiewende ein immer wichtigerer Aspekt. Um diesen Umstieg zu erleichtern und einen Anreiz zu mehr Nachhaltigkeit zu schaffen, hat das Bundesamt für Wirtschaft & Ausfuhrkontrolle (BAFA) Ende letzten Jahres die Förderung für das Heizen mit Erneuerbaren Energien erhöht1.
Gefördert werden:
In bestehenden Gebäuden
Als bestehende Gebäude bezeichnet man solche, in denen zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits über zwei Jahre ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb war, welches ersetzt oder unterstützt werden soll.
In Neubauten
Welche Kosten können bei der Förderung berücksichtigt werden?
Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen neben den Anschaffungskosten auch die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Zu den sogenannten Umfeldmaßnahmen zählen jene Kosten, die zur Vorbereitung und Umsetzung einer oben genannten Maßnahme notwendig sind, oder deren Energieeffizienz erhöhen.
Da Kalkschutz- und Enthärtungsanlagen die Effizienz der Warmwasserbereitung steigern, werden auch diese den geförderten Umfeldmaßnahmen zugeordnet. Somit können beispielsweise der BWT AQA total Energy, wie auch unsere BWT Perla Modellreihe förderfähig sein.
Bei der Anschaffung einer BWT Kalkschutz- oder Wasserenthärtungsanlage können in bestehenden Gebäuden die Anschaffungskosten (Ersatz- oder Neuanschaffung) inklusive Montage und Installation in die Förderung miteinbezogen werden.
Was es zu beachten gibt