Medotronic F
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Mineralstoff-Dosiergerät

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Artikelnummer: 817010
  • Elektronisch gesteuert
  • Kontaktwasser-Zähler
  • Dosier- und Ansaugleitung
  • Leeranzeige
  • Trockenlaufschutz
  • DVGW zertifiziert
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Produkt­be­schrei­bung

Die Flüs­sig­do­sier­an­lagen MEDO­TRONIC F dienen zur Dosie­rung der BWT Mine­ral­stoffe Quan­to­phos F und Wirk­stoff Cu2 in Trink-​ und Brauch­wasser, zum Schutz der Wasser­lei­tungen und der daran ange­schlos­senen Arma­turen, Geräte, Betriebs­ein­rich­tungen, Boiler, Produk­ti­ons­an­lagen etc. vor Funk­ti­ons­stö­rungen und Schäden durch Kalk und/oder Korro­sion.

Für alle Typen: zuläs­siger Dauer­durch­fluss 100 % der max. Durch­fluss­leis­tung

Bemer­kung: Einsatz nur in Verbin­dung mit Original-​BWT-Mineralstoff-Kombination. Liefer­um­fang ohne Mine­ral­stoff.

Tech­ni­sche Daten

Tech­ni­sche Daten Medotronic F

F10

F20

F30

Anschlussnennweite
 DN 25 (1") 40 (6/4") 50 (2")
Arbeitsbereich min./max.
 m3/h 0,08-11 0,13-16 0,24-27
Untere Anlaufgrenze ca. l/min 70 100 100
Einbaulänge (mit Verschraubung)
mm 320 370 330
Betriebsdruck max.
bar 10 10 10
Wasser-/Umgebungstemperatur
max.
°C  30/40 30/40 30/40
Zulässige Ansaughöhe max
mm 1200 1200 1200
Netzanschluss
  230V / 50Hz
230V / 50Hz 230V / 50Hz
Schutzart
  IP 65 IP 65 IP 65

Häufige Fragen

Ist eine Nachbehandlung von Trinkwasser aus einer zentraler Wasserversorgung sinnvoll?

In der öst. Trinkwasser-Verordnung (TWVO i.d.g.F.), §5 Absatz 1 wird allgemein für eine Trinkwasseranlage Errichtung, Betrieb und Wartung nach dem Stand der Technik gefordert.

Eine Trinkwasser-Nachbehandlung - z.B. Wirkstoffdosierung - zum Schutzes der Installation vor Kalkeintrag bzw. Korrosion ist unter vielen Aspekten sinnvoll: 

  • Technischer Aspekt: Schutz der Installation und angeschlossener Geräte 
  • Wirtschaftlicher Aspekt: Einsparung bei Wasch-,- Putz und Reinigungsmitteln, Reparaturen etc.
  • Ästhetischer Aspekt: Vermeidung von Kalkflecken auf Glasflächen, Armaturen etc.
  • Hygienischer Aspekt: Schutz vor Inkrustationen und Ablagerungen, die Lebensraum und Nahrungsquelle für schädliche Mikroorganismen (Biofilm) sein können

Was ist beim Einsatz einer Wirk­stoff­do­sie­rung gene­rell zu beachten?

Bei verzinkten Rohrleitungen, die nach einer Wasserenthärtung verbaut sind, besteht die Möglichkeit von Korrosion. Um Schäden zu vermeiden, empfiehlt sich die Anwendung einer Wirkstoff-Schutzdosierung: 

  • Einsatz geprüfter und lebensmittelrechtlich zugelassener Produkte (DVGW Zulassung der Dosiergeräte und der Wirkstoffe)
  • Ordnungsgemäße Auslegung, fachgerechte Montage, Inbetriebnahme und Wartung durch fachlich geschultes Personal
  • Bestimmungsgemäßer Betrieb der Dosieranlage, um Über- oder Unterdosierungen zu vermeiden

Muss eine Dosieranlage gewartet werden?

Ja!

Die TWVO definiert unter §5 die Pflichten eines Betreibers einer Wasserversorgungsanlage:

Dieser hat … "die Wasserversorgungsanlage fachgerecht von geschulten Personen zu errichten, zu warten und instand zu halten."

Damit ist ein Wartungsaufwand gerechtfertigt und im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§ 1295 ABGB) und eines bestimmungsgemäßen Betriebes einer Wasserversorgungsanlage (Water Safety Plan, ÖNORM EN 15975-2) ist regelmäßige, fachkundige Wartung auch prinzipiell gefordert.

ÖNORM EN 806-5 (2012), Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen, Teil 5: Betrieb und Wartung:

Kapitel 12: Wartung „Die routinemäßige Wartung von … Apparaten muss entsprechend den jeweiligen Herstellerangaben erfolgen…“

Anhang A, Tabelle A.1: Häufigkeit für Inspektion und Wartung „Dosiersystem: Wartung halbjährlich

ÖNORM EN 15161 (2007), Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser innerhalb von Gebäuden – Einbau, Betrieb, Wartung und Reparatur:

Kapitel 7 Wartungsanforderungen:

„…Wartung…mindestens einmal jährlich durchgeführt…
Das Wartungsprotokoll ist mit der Anlage bereitzustellen.
Dem Besitzer der Anlage…dringend empfohlen, einen Wartungsvertrag abzuschließen.“

Welche Normen empfehlen eine Wirkstoff-Dosierung?

ÖNORM EN 806-2 (2005), Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen, Planung:
3.2 Grundlagen 3.2.1 Allgemeines
Die Trinkwasser-Installation ist so zu planen, dass:
f) Schaden (z.B. Steinbildung, Korrosion und Degradation) vermieden wird und die Trinkwasserqualität nicht durch örtliche Umgebungseinflüsse beeinträchtigt oder gefährdet wird:

B.2 Steinbildung
Steinbildung in der Trinkwasser-Installation beruht hauptsächlich auf der Ablagerung von Calciumcarbonaten auf den von Wasser benetzten Oberflächen. Diese Ablagerungen können die Funktion von Armaturen und Apparaten wie z.B. von Trinkwasser-Erwärmern, Brauseköpfen, Handbrausen, usw. beeinträchtigen. Für den Fall, dass Steinbildung zu erwarten ist, sollte eine Trinkwasserbehandlung in Betracht gezogen werden, z.B. Wasserenthärtung durch Ionenaustausch oder durch Dosierung von Chemikalien.

ÖNORM B 2531 (2019), Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen, nationale Ergänzung zur ÖNORM EN 806:
Kapitel 4.10, Schutz des Wassers in den Verbrauchsanlagen:
Alle Anlagen für die Trinkwassernachbehandlung bedürfen hinsichtlich Bauart und Wirkungsweise einen Prüfbericht über die gesundheitliche Unbedenklichkeit.

DIN 1988-200 (2012), Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen:
12.3.2 Steinbildung
Die Bedingungen, wann Ablagerungen entstehen, sind schwer zu bestimmen. Die Neigung des Wassers zur Kalkabscheidung wächst jedoch mit steigender Wassertemperatur. Für den Fall, dass Steinbildung zu erwarten ist, kann eine Trinkwasserbehandlung in Betracht gezogen werden, z.B. Wasserenthärtung durch Ionenaustausch nach 12.6, Dosierung von Chemikalien nach 12.5 oder mittels Kalkschutzgeräte nach 12.7.

Water Safety Plan (WSP)/ ÖNORM EN 15975-2 (2014)
Um die hygienische Sicherheit des Trinkwassers bis zum Zapfhahn des Nutzers sicherzustellen, empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation WHO den Water Safety Plan (WSP). Dieses Konzept beinhaltet eine Risikoanalyse für ein Trinkwasser-System und daraus abgeleiteten Managementpläne zur Beherrschung von Risiken und Gewährleistung eines sicheren Betriebes. Dieser Water Safety Plan findet sich in der ÖNORM EN 15975-2 wieder. Weiters bezieht sich Teil B im Anhang II der aktuellen Fassung der TWVO auf diese Norm. Es wird für einen Betreiber einer Wasserversorgungsanlage bei Durchführung einer Risikobewertung gemäß EN 15975-2 die Möglichkeit einer Verringerung der Probenahmehäufigkeit bzw. der zu untersuchenden Parameter angeführt.

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