Basisschutz für die Wasserinstallation

Filtertechnik

Auf dem Weg vom Wasserwerk ins Gebäude können durch Reparaturen, Sanierungen und Neuanschlüsse im kommunalen Rohrleitungsnetz Fremdpartikel in das Wasser gelangen, ebenso bei Eigenwasserversorgung. Gehen Sie auf Nummer sicher mit einem BWT Wasserfilter.
Filtersystem für Gebäude und Industrie Filtersystem für Gebäude und Industrie

Schutz vor Partikeln & Verunreinigungen

Filter

 

Öffentliche Wasserversorger liefern Trinkwasser erster Güte. Oft gelangen jedoch – durch Reparaturen, Sanierungen und Neuanschlüsse im Rohrleitungsnetz – Fremdpartikel ins Rohrleitungssystem und in weiterer Folge in die Gebäude. Diese Verunreinigungen können in Wasserleitungen und deren angeschlossene wasserführende Systemteile zu Funktionsstörungen und Korrosionsschäden führen. Außerdem kann die Hygiene des Trinkwassers durch diese Verschmutzungen negativ beeinflusst werden, da sie ein optimaler Nährboden für Keime in den Rohrleitungen sind. Die BWT Wasserfilter sorgen für Schutz und Sicherheit beim Umgang mit Trink- und Brauchwasser.

Vorteile

Über Filter­sys­teme

BWT Wasser­filter schützen die Rohr­in­stal­la­tion, wasser­füh­rende System­teile und Geräte vor Partikel und Verun­rei­ni­gungen. Ventile und Geräte reagieren empfind­lich auf im Wasser mitge­führte Partikel, wie Sand, Rostteilchen, etc. Werden diese nicht entfernt, sind Funk­ti­ons­stö­rungen und hoher Wartungs­auf­wand die logi­sche Konse­quenz. Die Entfer­nung von Fest­stoff­par­ti­keln, Trübungen und Färbungen ist auch aus tech­ni­schen, wirt­schaft­li­chen, hygie­ni­schen und ästhe­ti­schen Gründen notwendig. Bei der Auswahl des für Sie geeig­neten Filter­sys­tems sind Ihnen die Experten von BWT gerne behilf­lich.
Wasser Lupe
Wasser Lupe

Bera­tung

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Häufige Fragen

Warum ist der Einsatz eines Partikelfilters in der Wasserinstallation notwendig?

In der öst. Trinkwasser-Verordnung (TWVO) §5 Absatz 1 wird allgemein für eine Trinkwasseranlage Errichtung, Betrieb und Wartung nach dem Stand der Technik gefordert. Dieser ist in den technischen Normen festgehalten, und darin wird der Einbau eines Filters am Beginn der Wasserinstallation aus folgenden Gründen gefordert: 

  • Technischer Aspekt: Schutz der Wasser-Installationen und angeschlossener wasserführender Systemteile
  • Wirtschaftlicher Aspekt: Vermeidung von teuren Reparaturen, Reinigungen, etc…
  • Hygienischer Aspekt: Schutz vor Inkrustationen und Ablagerungen in den Rohrleitungen, die Lebensraum für schädliche Mikroorganismen (Biofilm) sein können

Was steht in den wichtigsten öst. Normen zum Thema „Wasserfilter“?

ÖNORM EN 806-2, Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen, Planung:

Kapitel B.3: „Schwebstoffe …lagern sich in Rohren ab…können dadurch sowohl Wachstum von Mikroorganismen als auch Korrosion hervorrufen...ebenso können Schwebstoffe zu Funktionsstörungen und Verstopfungen angeschlossener Apparate führen." Um diesen Risiken vorzubeugen...sollte der Einbau eines mechanischen Filters am Beginn der Hausinstallation in Betracht kommen"

Kapitel B.4. „…Siebe an Wasserzählern oder Entnahmearmaturen (= Strahlregler) als Schutz vor Partikel- und Schwebstoffeintrag nicht ausreichend.“

ÖNORM B 2531: 2019, Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen, nationale Ergänzung zur ÖNORM EN 806:

Kapitel 4.8.3.5, Schutz gegen Eindringen von Partikeln: System und Einbauteile sind bei Bedarf vor Fehlfunktionen zu schützen, z.B. durch den Einbau eines mechanisch wirkenden Filters nach ÖNORM 13443-1. Wartungsintervalle sind besonders aus hygienischen Aspekten zu beachten.

Kapitel 4.10, Schutz des Wassers in den Verbrauchsanlagen: Alle Anlagen für die Trinkwassernachbehandlung bedürfen hinsichtlich Bauart und Wirkungsweise einen Prüfbericht über die gesundheitliche Unbedenklichkeit.

ÖNORM EN 13443, Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser innerhalb von Gebäuden – mechanisch wirkende Filter:

Anhang B, Kapitel B.4: Mindestens alle sechs Monate muss das Filterelement in einem Filter ausgetauscht werden (Einwegfilter) oder rückgespült (Rückspülfilter) werden.

DIN 1988-200, Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen:

Kapitel 12.3.3: Mechanische Filter sind bei allen Leitungswerkstoffen erforderlich.

Kapitel 12.4.1: Unmittelbar hinter der Wasserzählanlage ist ein mechanischer Filter einzubauen.

Kapitel 12.4.3: Der Einbau eines mechanischen Filters hat zeitlich vor der ersten Füllung der Trinkwasser-Installation und örtlich unmittelbar hinter der Wasserzählanlage zu geschehen.

Water Safety Plan (WSP)/ ÖNORM EN 15975-2 : 2013
Um die hygienische Sicherheit des Trinkwassers bis zum Zapfhahn des Nutzers sicherzustellen, empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation WHO den Water Safety Plan (WSP). Dieses Konzept beinhaltet eine Risikoanalyse für ein Trinkwasser-System und daraus abgeleiteten Managementpläne zur Beherrschung von Risiken und Gewährleistung eines sicheren Betriebes. Dieser Water Safety Plan findet sich in der ÖNORM EN 15975-2 wieder. Weiters bezieht sich Teil B im Anhang II der aktuellen Fassung der TWVO auf diese Norm. Es wird für einen Betreiber einer Wasserversorgungsanlage bei Durchführung einer Risikobewertung gemäß EN 15975-2 die Möglichkeit einer Verringerung der Probenahmehäufigkeit bzw. der zu untersuchenden Parameter angeführt.

Muss ein Partikelfilter gewartet werden?

Ja!

Die TWVO definiert unter §5 die Pflichten eines Betreibers einer Wasserversorgungsanlage:

 Dieser hat … "die Wasserversorgungsanlage fachgerecht von geschulten Personen zu errichten, zu warten und instand zu halten."

Damit ist ein Wartungsaufwand gerechtfertigt und im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§ 1295 ABGB) und eines bestimmungsgemäßen Betriebes einer Wasserversorgungsanlage (Water Safety Plan, ÖNORM EN 15975-2) ist regelmäßige, fachkundige Wartung auch prinzipiell gefordert.

ÖNORM EN 806-5, Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen, Teil 5: Betrieb und Wartung:
Kapitel 12: Wartung „Die routinemäßige Wartung von … Apparaten muss entsprechend den jeweiligen Herstellerangaben erfolgen…“
Anhang A, Tabelle A.1: Häufigkeit für Inspektion und Wartung „Filter (gem. ÖNORM EN 13443-1 und 13443-2): halbjährlich

ÖNORM EN 15161, Anlagen zur Behandlung von Trinkwasser innerhalb von Gebäuden – Einbau, Betrieb, Wartung und Reparatur:

Kapitel 7 Wartungsanforderungen: „…Wartung…mindestens einmal jährlich durchgeführt…
Das Wartungsprotokoll ist mit der Anlage bereitzustellen.
Dem Besitzer der Anlage…dringend empfohlen, einen Wartungsvertrag abzuschließen.“

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