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Rücksendung von Gefahrgut

 
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Was ist Gefahrgut?

GEFAHRGUT

 

Als Gefah­rgut werden jene Produkte bezeichnet, die unter Druck stehen, entzünd­lich, ätzend oder umwelt­ge­fähr­dend sind sowie Produkte, die andere Chemi­ka­lien, Lithi­um­bat­te­rien oder -akkus, Spray­dosen und starke Magnete enthalten. Da das Risiko beim Trans­port solcher Produkte höher ist, dürfen diese laut Gesetz­ge­bung nur unter bestimmten Voraus­set­zungen zum Trans­port zuge­lassen werden und unter­liegen einer genauen Kenn­zeich­nungs­pflicht. Somit gelten bei der Rück­sen­dung von Gefah­rgut beson­dere Bedin­gungen für die Verpa­ckung, Kenn­zeich­nung und Trans­port.

Woran erkennt man Gefahrgut?

Alle unsere CO2 Flaschen sind mit dem Raute Symbol für Gase gekennzeichnet die nicht entzündbar und nicht giftig sind.
Green Carbon Dioxide Sticker

Zusätzlich finden Sie auf der Verpackung userer CO2 Flaschen die Gefahrgut-Raute UN 1013. 

Bei Rücksendung von vollen CO2 Flaschen muss diese umbedingt sichtbar bleiben.

Bei Rücksendung von leeren CO2 Flaschen im Rahmen einer Refill Bestellung, muss die Gefahrgut-Raute UN 1013 mit dem beigelegten Refill Sticker überklebt werden.

UN 1013 Sticker Packaging

Wie muss Gefahrgut verpackt werden?

Verwenden Sie immer die Originalverpackung zur Rücksendung des Produktes. Diese ist bereits ein geeigneter Versandkarton und besitzt die gesetzlich vorgeschriebenen Aufdrucke für den Versand von CO2 Flaschen. Wir bitten Sie deshalb, die original Produktverpackung bis zum Ende der Garantiezeit aufzubewahren.

Bevor Sie Produkte im Originalkarton zurückschicken, prüfen Sie, ob die Gefahrgut Kennzeichnungen nach wie vor gut sichtbar und lesbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, tauschen Sie diese bitte aus. Nutzen Sie dafür die auf dieser Seite bereit gestellten Druckvorlagen. Gefahrgutkennzeichnungen dürfen nicht über Kartonagenecken geklebt werden.

Ist die Originalverpackung beschädigt, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice unter [email protected] oder unter 0800 800 555. Bitte beachten Sie, dass die CO2 Flaschen nur mit der zugehörigen aufgesetzten Schutzkappe auf der CO2 Flasche versendet werden dürfen.

Wir weisen darauf hin, dass wir Ihnen bei Nicht-Beachtung der Kennzeichnungspflicht die Versandkosten in Rechnung stellen.
Lesen Sie dazu unsere AGBs. Bitte klären Sie den Versand im Zweifelsfall mit uns ab.

Was muss man mit beschädigtem Gefahrgut machen?

Bitte beachten Sie, dass wir beschädigte CO2 Flaschen nicht zurück nehmen können und somit von einer Rücksendung vollständig abzusehen ist.

Druckvorlagen für die Kennzeichnung von Gefahrgut

 

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