Medotronic F
Medotronic F

Medo­tronic F

Mineralstoff-​Dosiergerät

Wir beraten Sie gerne. Fordern Sie ein Angebot für diesen Artikel an.

Angebot anfor­dern
Arti­kel­nummer: 817010
  • Elek­tro­nisch gesteuert
  • Kontaktwasser-​Zähler
  • Dosier-​ und Ansaug­lei­tung
  • Leer­an­zeige
  • Trocken­lauf­schutz
  • DVGW zerti­fi­ziert

Produkt­be­schrei­bung

Die Flüs­sig­do­sier­an­lagen MEDO­TRONIC F dienen zur Dosie­rung der BWT Mine­ral­stoffe Quan­to­phos F und Wirk­stoff Cu2 in Trink-​​ und Brauch­wasser, zum Schutz der Wasser­lei­tungen und der daran ange­schlos­senen Arma­turen, Geräte, Betriebs­ein­rich­tungen, Boiler, Produk­ti­ons­an­lagen etc. vor Funk­ti­ons­stö­rungen und Schäden durch Kalk und/oder Korro­sion.

Für alle Typen: zuläs­siger Dauer­durch­fluss 100 % der max. Durch­fluss­leis­tung

Bemer­kung: Einsatz nur in Verbin­dung mit Original-​​BWT-​Mineralstoff-Kombination. Liefer­um­fang ohne Mine­ral­stoff.

Tech­ni­sche Daten

Tech­ni­sche Daten Medo­tronic F

F10

F20

F30

Anschluss­nenn­weite
 DN 25 (1") 40 (6/4") 50 (2")
Arbeits­be­reich min./max.
 m3/h 0,08-11 0,13-16 0,24-27
Untere Anlauf­grenze ca. l/min 70 100 100
Einbau­länge (mit Verschrau­bung)
mm 320 370 330
Betriebs­druck max.
bar 10 10 10
Wasser-​/Umge­bungs­tem­pe­ratur
max.
°C  30/40 30/40 30/40
Zuläs­sige Ansaug­höhe max
mm 1200 1200 1200
Netz­an­schluss
  230V / 50Hz
230V / 50Hz 230V / 50Hz
Schutzart
  IP 65 IP 65 IP 65

Häufige Fragen

Ist eine Nach­be­hand­lung von Trink­wasser aus einer zentraler Wasser­ver­sor­gung sinn­voll?

In der öst. Trinkwasser-​Verordnung (TWVO i.d.g.F.), §5 Absatz 1 wird allge­mein für eine Trink­was­ser­an­lage Errich­tung, Betrieb und Wartung nach dem Stand der Technik gefor­dert.

Eine Trinkwasser-​Nachbehandlung - z.B. Wirk­stoff­do­sie­rung - zum Schutzes der Instal­la­tion vor Kalk­ein­trag bzw. Korro­sion ist unter vielen Aspekten sinn­voll: 

  • Tech­ni­scher Aspekt: Schutz der Instal­la­tion und ange­schlos­sener Geräte 
  • Wirt­schaft­li­cher Aspekt: Einspa­rung bei Wasch-​,- Putz und Reini­gungs­mit­teln, Repa­ra­turen etc.
  • Ästhe­ti­scher Aspekt: Vermei­dung von Kalk­fle­cken auf Glas­flä­chen, Arma­turen etc.
  • Hygie­ni­scher Aspekt: Schutz vor Inkru­sta­tionen und Abla­ge­rungen, die Lebens­raum und Nahrungs­quelle für schäd­liche Mikro­or­ga­nismen (Biofilm) sein können

Was ist beim Einsatz einer Wirk­stoff­do­sie­rung gene­rell zu beachten?

Bei verzinkten Rohr­lei­tungen, die nach einer Wasser­ent­här­tung verbaut sind, besteht die Möglich­keit von Korro­sion. Um Schäden zu vermeiden, empfiehlt sich die Anwen­dung einer Wirkstoff-​Schutzdosierung: 

  • Einsatz geprüfter und lebens­mit­tel­recht­lich zuge­las­sener Produkte (DVGW Zulas­sung der Dosier­ge­räte und der Wirk­stoffe)
  • Ordnungs­ge­mäße Ausle­gung, fach­ge­rechte Montage, Inbe­trieb­nahme und Wartung durch fach­lich geschultes Personal
  • Bestim­mungs­ge­mäßer Betrieb der Dosier­an­lage, um Über- oder Unter­do­sie­rungen zu vermeiden

Muss eine Dosier­an­lage gewartet werden?

Ja!

Die TWVO defi­niert unter §5 die Pflichten eines Betrei­bers einer Wasser­ver­sor­gungs­an­lage:

Dieser hat … "die Wasser­ver­sor­gungs­an­lage fach­ge­recht von geschulten Personen zu errichten, zu warten und instand zu halten."

Damit ist ein Wartungs­auf­wand gerecht­fer­tigt und im Sinne der allge­meinen Verkehrs­si­che­rungs­pflicht (§ 1295 ABGB) und eines bestim­mungs­ge­mäßen Betriebes einer Wasser­ver­sor­gungs­an­lage (Water Safety Plan, ÖNORM EN 15975-​2) ist regel­mä­ßige, fach­kun­dige Wartung auch prin­zi­piell gefor­dert.

ÖNORM EN 806-5 (2012), Tech­ni­sche Regeln für Trinkwasser-​Installationen, Teil 5: Betrieb und Wartung:

Kapitel 12: Wartung „Die routi­ne­mä­ßige Wartung von … Appa­raten muss entspre­chend den jewei­ligen Herstel­ler­an­gaben erfolgen…“

Anhang A, Tabelle A.1: Häufig­keit für Inspek­tion und Wartung „Dosier­system: Wartung halb­jähr­lich

ÖNORM EN 15161 (2007), Anlagen zur Behand­lung von Trink­wasser inner­halb von Gebäuden – Einbau, Betrieb, Wartung und Repa­ratur:

Kapitel 7 Wartungs­an­for­de­rungen:

„…Wartung…mindes­tens einmal jähr­lich durch­ge­führt…
Das Wartungs­pro­to­koll ist mit der Anlage bereit­zu­stellen.
Dem Besitzer der Anlage…drin­gend empfohlen, einen Wartungs­ver­trag abzu­schließen.“

Welche Normen empfehlen eine Wirkstoff-​Dosierung?

ÖNORM EN 806-2 (2005), Tech­ni­sche Regeln für Trinkwasser-​Installationen, Planung:
3.2 Grund­lagen 3.2.1 Allge­meines
Die Trinkwasser-​Installation ist so zu planen, dass:
f) Schaden (z.B. Stein­bil­dung, Korro­sion und Degra­da­tion) vermieden wird und die Trink­was­ser­qua­lität nicht durch örtliche Umge­bungs­ein­flüsse beein­träch­tigt oder gefährdet wird:

B.2 Stein­bil­dung
Stein­bil­dung in der Trinkwasser-​Installation beruht haupt­säch­lich auf der Abla­ge­rung von Calci­um­car­bo­naten auf den von Wasser benetzten Ober­flä­chen. Diese Abla­ge­rungen können die Funk­tion von Arma­turen und Appa­raten wie z.B. von Trinkwasser-​Erwärmern, Brau­se­köpfen, Hand­brausen, usw. beein­träch­tigen. Für den Fall, dass Stein­bil­dung zu erwarten ist, sollte eine Trink­was­ser­be­hand­lung in Betracht gezogen werden, z.B. Wasser­ent­här­tung durch Ionen­aus­tausch oder durch Dosie­rung von Chemi­ka­lien.

ÖNORM B 2531 (2019), Tech­ni­sche Regeln für Trink­was­ser­in­stal­la­tionen, natio­nale Ergän­zung zur ÖNORM EN 806:
Kapitel 4.10, Schutz des Wassers in den Verbrauchs­an­lagen:
Alle Anlagen für die Trink­was­ser­nach­be­hand­lung bedürfen hinsicht­lich Bauart und Wirkungs­weise einen Prüf­be­richt über die gesund­heit­liche Unbe­denk­lich­keit.

DIN 1988-​200 (2012), Tech­ni­sche Regeln für Trink­was­ser­in­stal­la­tionen:
12.3.2 Stein­bil­dung
Die Bedin­gungen, wann Abla­ge­rungen entstehen, sind schwer zu bestimmen. Die Neigung des Wassers zur Kalk­ab­schei­dung wächst jedoch mit stei­gender Wasser­tem­pe­ratur. Für den Fall, dass Stein­bil­dung zu erwarten ist, kann eine Trink­was­ser­be­hand­lung in Betracht gezogen werden, z.B. Wasser­ent­här­tung durch Ionen­aus­tausch nach 12.6, Dosie­rung von Chemi­ka­lien nach 12.5 oder mittels Kalk­schutz­ge­räte nach 12.7.

Water Safety Plan (WSP)/ ÖNORM EN 15975-​2 (2014)
Um die hygie­ni­sche Sicher­heit des Trink­was­sers bis zum Zapf­hahn des Nutzers sicher­zu­stellen, empfiehlt die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­tion WHO den Water Safety Plan (WSP). Dieses Konzept beinhaltet eine Risi­ko­ana­lyse für ein Trinkwasser-​System und daraus abge­lei­teten Manage­ment­pläne zur Beherr­schung von Risiken und Gewähr­leis­tung eines sicheren Betriebes. Dieser Water Safety Plan findet sich in der ÖNORM EN 15975-​2 wieder. Weiters bezieht sich Teil B im Anhang II der aktu­ellen Fassung der TWVO auf diese Norm. Es wird für einen Betreiber einer Wasser­ver­sor­gungs­an­lage bei Durch­füh­rung einer Risi­ko­be­wer­tung gemäß EN 15975-​2 die Möglich­keit einer Verrin­ge­rung der Probe­nah­me­häu­fig­keit bzw. der zu unter­su­chenden Para­meter ange­führt.

Qualität

Bera­tung

Kontak­tieren Sie unsere BWT Experten und lassen Sie sich beraten.

Medotronic F

Medo­tronic F

Besu­chen Sie Ihre lokale Website

  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Finnland
  • Frankreich
  • International
  • Italien
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Polen
  • Russland
  • Schweden
  • Schweiz
  • Spanien
  • Südafrika
  • Tschechien
  • Ukraine
  • Ungarn
  • Vereinigte Staaten
  • Vereinigtes Königreich
Vereinigte Staaten
Auf dieser Website bleiben