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Rück­sen­dung von Gefahrgut

 
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Was ist Gefahrgut?

GEFAHRGUT

 

Als Gefah­rgut werden jene Produkte bezeichnet, die unter Druck stehen, entzünd­lich, ätzend oder umwelt­ge­fähr­dend sind sowie Produkte, die andere Chemi­ka­lien, Lithi­um­bat­te­rien oder -​akkus, Spray­dosen und starke Magnete enthalten. Da das Risiko beim Trans­port solcher Produkte höher ist, dürfen diese laut Gesetz­ge­bung nur unter bestimmten Voraus­set­zungen zum Trans­port zuge­lassen werden und unter­liegen einer genauen Kenn­zeich­nungs­pflicht. Somit gelten bei der Rück­sen­dung von Gefah­rgut beson­dere Bedin­gungen für die Verpa­ckung, Kenn­zeich­nung und Trans­port.

Woran erkennt man Gefahrgut?

Alle unsere CO2 Flaschen sind mit dem Raute Symbol für Gase gekenn­zeichnet die nicht entzündbar und nicht giftig sind.
Green Carbon Dioxide Sticker

Zusätz­lich finden Sie auf der Verpa­ckung userer CO2 Flaschen die Gefahrgut-​Raute UN 1013. 

Bei Rück­sen­dung von vollen CO2 Flaschen muss diese umbe­dingt sichtbar bleiben.

Bei Rück­sen­dung von leeren CO2 Flaschen im Rahmen einer Refill Bestel­lung, muss die Gefahrgut-​Raute UN 1013 mit dem beigelegten Refill Sticker über­klebt werden.

UN 1013 Sticker Packaging

Wie muss Gefahrgut verpackt werden?

Verwenden Sie immer die Origi­nal­ver­pa­ckung zur Rück­sen­dung des Produktes. Diese ist bereits ein geeig­neter Versand­karton und besitzt die gesetz­lich vorge­schrie­benen Aufdrucke für den Versand von CO2 Flaschen. Wir bitten Sie deshalb, die original Produkt­ver­pa­ckung bis zum Ende der Garan­tie­zeit aufzu­be­wahren.

Bevor Sie Produkte im Origi­nal­karton zurück­schi­cken, prüfen Sie, ob die Gefahrgut Kenn­zeich­nungen nach wie vor gut sichtbar und lesbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, tauschen Sie diese bitte aus. Nutzen Sie dafür die auf dieser Seite bereit gestellten Druck­vor­lagen. Gefahr­gut­kenn­zeich­nungen dürfen nicht über Karto­na­gen­ecken geklebt werden.

Ist die Origi­nal­ver­pa­ckung beschä­digt, kontak­tieren Sie bitte unseren Kunden­ser­vice unter anfrage@bwt.at oder unter 0800 800 555. Bitte beachten Sie, dass die CO2 Flaschen nur mit der zuge­hö­rigen aufge­setzten Schutz­kappe auf der CO2 Flasche versendet werden dürfen.

Wir weisen darauf hin, dass wir Ihnen bei Nicht-​Beachtung der Kenn­zeich­nungs­pflicht die Versand­kosten in Rech­nung stellen.
Lesen Sie dazu unsere AGBs. Bitte klären Sie den Versand im Zwei­fels­fall mit uns ab.

Was muss man mit beschä­digtem Gefahrgut machen?

Bitte beachten Sie, dass wir beschä­digte CO2 Flaschen nicht zurück nehmen können und somit von einer Rück­sen­dung voll­ständig abzu­sehen ist.

Druck­vor­lagen für die Kenn­zeich­nung von Gefahrgut

 

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